Schöne Füße in guten Händen!

Mobile medizinische Fußpflege in Neuenrade und Umgebung - gepflegte und gesunde Füße bei Ihnen zu Hause


Willkommen bei Maries mobiler Fußpflege in Neuenrade, Ihrer erfahrenen Ansprechpartnerin für gepflegte und gesunde Füße. Ich biete Ihnen professionelle Fußpflege direkt bei Ihnen vor Ort – mobil, zuverlässig und mit viel Herz.


Warum mobile medizinische Fußpflege in Neuenrade und im Märkischen Kreis?

Im Alltag bleibt oft wenig Zeit für regelmäßige Fußpflege-Termine. Damit sich Ihre Füße trotzdem rundum wohlfühlen, komme ich gerne zu Ihnen – ob in Neuenrade, Werdohl, Balve, Altena, Plettenberg, Lüdenscheid, Hemer, Iserlohn, Halver, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Kierspe, Schalksmühle, Meinerzhagen oder Herscheid.

Meine Leistungen im Überblick

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Entfernung von Hühneraugen, Nagelpilzen & Warzen

Dank moderner Gerätschaften und guten Kosmetikprodukten erledigen sich Probleme wie z.B. Hühneraugen oft im Handumdrehen und lassen Sie wieder entspannt mit gesunden Füßen durchs Leben gehen.

Abtragung von Hornhaut und
Kürzen der Nägel

Die eigentliche Zweck einer medizinischen Fußpflege ist die Erhaltung der Gesundheit des Fußes.

Dazu gehört die Entfernung von Hornhaut aber auch das kürzen und in Form bringen der Nägel, sowie die Beseitigung eingewachsener Nägel.

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Einfache
Maniküre & Pediküre

Gerne biete ich Ihnen auch einfache Maniküren und Pediküren an um Hände und Füße noch etwas schöner wirken zu lassen.

Durch moderne Trockentechnik, sterile Instrumente und hochwertige Pflegeprodukte profitieren Sie von einer sicheren, hygienischen und schonenden Behandlung. Diese ist auch für Diabetikerinnen und Diabetiker bestens geeignet.


FAQ

  • Ich habe eine Becheinigung vom Arzt. Ist eine Abrechnung mit der Krankenkase möglich?

    Eine Abrechnung direkt mit der Krankenkasse ist nicht möglich, jedoch stelle ich Ihnen bei Bedarf neben einer Quittung auch eine Rechnung aus, welche bei der Krankenkasse eingereicht werden kann. 


    Ob eine Erstattung möglich ist und wie hoch diese ausfällt, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. 


    Für die direkte Abrechnung mit Krankenkassen muss ich an eine podologische Praxis verweisen.

  • In welchen Städten komme ich Sie besuchen?

    Prinziell besuche ich Sie im kompletten Märkischen Kreis. Vorwiegend in Neuenrade, Werdohl, Altena, Balve, Hemer und Plettenberg.

    Aber auch in Lüdenscheid, Iserlohn, Schalksmühle, Kierspe, Letmathe, Nachrodt-Wiblingwerde, Halver, Menden, Herscheid und Meinerzhagen besuche ich Sie gerne.


    Kleiner Tipp: Bei größeren Entfernungen zu Neuenrade ist es für Sie erschwinglicher Termine in einer Gruppe zu vereinbaren und sich somit die Kosten für die Anfahrt zu teilen.

  • Werden auch Diabetikerinnen und Diabetiker behandelt?

    Durch spezielle Seminare bin ich auch im Umgang mit diabetischen Füßen geschult.


    Bitte sprechen Sie mich vor einer Behandlung unbedingt darauf an, damit wir über eventuelle Risiken sprechen können.


    Bei einem erhöhten Risiko und offenen Wunden verweise ich Sie immer an einen Arzt/Ärztin oder einen Podologen bzw. eine Podologin. Bitte beachten Sie auch, dass ich nicht "auf Rezept", also meine Leistungen mit Krankenkassen abrechne.

  • Besteht die Möglichkeit selbst vorbei zu kommen?

    Ich biete ausschließlich Hausbesuche in Werdohl und dem gesamten Märkischen Kreis an. Die im Impressum zu findende Adresse ist lediglich die Büro-Adresse.

  • Was benötige ich für eine Fusspflege?

    Für eine Fusspflege befindet sich im Idealfall eine funktionierende Steckdose in unmittelbarer Nähe. Zudem ist es schön, wenn die Füße bereits sauber sind.

    Ein kurz zuvor genommenes Fußbad ist nicht zu empfehlen.

  • Was ist der Unterschied zwischen medizinischer Fußpflege und Podologie?

    Die medizinische Fußpflege ist präventiv ausgerichtet und dient der Pflege dem Erhalt der Gesundheit der Füße.

    Podologen hingegen kümmern sich um bereits erkrankte Füße, z. B. Durchblutungsstörungen oder anderen Fußproblemen, die eine fachärztliche Versorgung erfordern.

  • Sind ausgestellte Gutscheine übertragbar?

    Ja, ausgestellte Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar und somit auch drei Jahre lang (ab Ausstellung) gültig.

Feedback, Anmerkungen und Kritik


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realisiert durch

THL Marketing Werdohl